Die Grundsteuer A (agrarisch) wird auf Grundstücke der Land- und Forstwirtschaft erhoben und wurde zuletzt in Lauterbach 2004 auf 320% erhöht. Man erhofft sich mit der beabsichtigen Erhöhung auf 350% eine Mehreinnahme von 13.000 . In den Nachbarkommunen werden im Vergleich in Wartenberg und Schlitz 270%, in Fulda sogar nur 220% Grundsteuer A erhoben.
Die Grundsteuer B wird auf alle anderen bebauten und unbebauten Grundstücke erhoben und soll von 350% auf 380% erhöht werden. Eine Einnahmeverbesserung von 146.000 wurde als Konsolidierungsmaßnahme eingeplant. In den Nachbarkommunen Wartenberg, Schlitz Herbstein liegt der momentane Hebesatz bei 240% bzw. 250%.
Der Gewerbesteuersatz von 380% soll auf 400% für die Stadt Lauterbach angehoben werden, damit nimmt so Ortsvereinvorsitzender Gerhard Fatum Lauterbach für die Region Vogelsberg unter den Steuerhebesätzen einen Spitzenplatz ein. Der Hebesatz der Nachbarkommune Wartenberg z.B. liegt bei 310 %. Die erhoffte Mehreinnahme von 280.000 für Lauterbach muss man sich jedoch über die die Kreisumlage mit den anderen Vogelsberger Kommunen zu einem Viertel wieder teilen.
Der Stammtisch war sich über eine maßvolle Anhebung der Steuersätze, unabhängig ob man den Schutzschirm annimmt, einig. Ob man jedoch damit eine nachhaltige Verbesserung der Haushaltseinnahmen erreicht, indem man den Spitzenplatz bei den Grund- und Gewerbesteuer einnimmt und gleichzeitig an Attraktivität, unter anderem für Gewerbeansiedlungen, verliert, wurde allgemein bezweifelt.
Der kommunale Schutzschirm des Landes wird Lauterbach nicht nachhaltig helfen – so Vorsitzender Fatum die finanziellen Probleme dauerhaft in den Griff zu bekommen. Der Haushaltsentwurf sieht weiter für die nächsten vier Jahre, trotz aller Sparbemühungen, ein jährliches Defizit von 2,9 bis 1,4 Millionen Euro vor.
Stadtverordneter Helmut Walter stellt denn auch die grundsätzliche Frage inwieweit noch die Landesregierung ihrem Verfassungsauftrag nachkommt und für eine angemessene Finanzausstattung aller hessischen Kommunen sorgt, damit eine kommunale Selbstverwaltung ermöglich wird.